Trotz vorliegender Abrissgenehmigung für das Vorderhaus (dazu weiter hinten mehr) wurde 2022 begonnen alle leerstehenden Wohnungen des Seitenflügels und Hinterhauses zu entkernen. Das Vorderhaus blieb unangetastet. Nun mag man sagen das wird auch abgerissen, nur ist die Sachlage dann bei genauerem Blick doch eine andere. Denn der Abriss bedeutet neben eines Wegfalls des Zugangs zum hinteren Teil des Grundstücks auch einen Wegfall aller Versorgungsleitungen und somit zwingend die Notwendigkeit, dass alle Mieter ausziehen müssen. Dann wäre wiederum genug Zeit für eine Entkernung aller Wohnungen, was einfacher und kostengünstiger wäre. Daher stellt sich die Frage welchen Zweck verfolgen die Eigentümer mit einer Entkernung zu diesem Zeitpunkt? Agieren sie unüberlegt, hat der Planer ihnen das empfohlen um die Bausubstanz zu untersuchen, wollen sie schon mal was geht vorarbeiten lassen oder wollen sie Zustände im Haus schaffen um den Druck zum Auszug zu erhöhen? Letzteres ist angesichts der Belastung der Mieter mit Staub und Lärm während der Arbeiten aber auch der im Winter stärkeren Abkühlung des Hauses nicht ganz unwahrscheinlich. Denn der Zustand der Wände lässt sich problemlos ohne Entkernung feststellen. Dass zudem einige Balken eventuell Schwamm haben, das ist auch ohne eine Komplettentkernung feststellbar, d.h. hierzu muss nicht entkernt werden und vor allen Dingen nicht wie im folgenden dargestellt. Welcher der Gründe zutrifft wissen wir nicht, denken aber die Frage beantwortet sich in der Folge von selbst.
Die Beräumung des Schutts durch den Vorbesitzer war nicht genug
Mit der Ankündigung Offenlegungsarbeiten auf dem Dachboden machen zu wollen ging es los, kurz nach Beginn der Arbeiten folgte die Ankündigung der Entkernung der restlichen Wohnungen. Erst auf die altmodische Art und Weise mit Schuttrutsche und entsprechenden Feinstaubwolken
Nach vielen Schreiben und unter Hinzuziehung des Arbeitsschutzes dann immerhin ein Schuttlift, die Schmutzbelastung, insbesondere mit Feinstaub blieb aber immer noch unerträglich:
Der tägliche fast hoffnungslose Kampf gegen den Staub: Staubschutzvorhänge vor den zu entkernenden Wohnungen wurden zwar nach unserer mehrmaligen Intervention angebracht aber hielten nicht lange. In den letzten zwei Wochen wurden dann große Schutzvorhänge im Flur eingezogen, wohl auch nachdem das Amt dies einforderte. Die Reaktion des Architekten: “Warum diese Maßnahmen jetzt, wenn doch erst im kommenden Jahr gebaut werden soll?”. Immerhin halfen sie ein wenig den Staub zu reduzieren.
Im Treppenhaus und im Eingangsbereich der Wohnung
Entkernte Wohnungen. Hier wurde alles herausgerissen, Bodendielen, Schüttung, Heizung, Elektroinstallation
Gefahr inklusive
Die Entkernungsarbeiten, die von offensichtlich unerfahrenen Arbeitern durchgeführt wurden waren auch nicht ungefährlich für die Arbeiter, denn z.B. wurde die Elektrik nicht zentral abgeklemmt:
Die Arbeiter legten zudem erst den Boden frei und arbeiteten sich dann nach oben weiter durch, was angesichts des dann fehlenden Bodens nicht ganz ungefährlich ist.
Auch führt das Herausnehmen von Berliner Wänden (Bretter-Bohl-Wände), die eigentlich nichts tragen sollen, dazu, dass mal etwas darüber in Bewegung gerät, in dem Fall nach einigen Monaten ein Balken vom Dachgeschoß:
Links der morsche abgestürzte Balken aus dem Dachgeschoss, rechts die Auflage auf einer Mauer.
Man muss dazu wissen, dass eine zwei Stockwerke darunterliegende Wohnung bewohnt ist, die Bodendielen und Schüttung darüber aber schon entfernt waren. D.h. nur noch durch die dünnen verputzten Strohmatten an der Decke hätten einen ungünstigeren Sturz abgemildert. Der Balken der nur durch Zufall von einem Balken im Geschoss darunter gestützt wurde blieb erst mal so liegen. Die ordentliche Abstützung, auch benachbarter morscher Balken, erfolgte erst nach mehrmaliger Intervention der Hausbewohner.
Oben abgestützte Balken inkl. dem aufgerichteten abgestürzten Balken; unten Schuttberge auf den Schalbrettern über einer bewohnten Wohnung.
Wie die Offenlegungsarbeiten „zur Feststellung des Zustands der Balken” (schriftliche Aussage des Architekten zu den Gründen für die Arbeiten) in diesem Zusammenhang zu verstehen sind bleibt ein Rätsel: es waren Monate vergangen als die zuvor noch stützende Wand in der darunterliegenden Wohnung entfernt wurde.
Auf jeden Fall genug Zeit für Gutachten zum Zustand der Balken. Und wer, auch als Laie, dann genau hinschaute sah dann auch die morschen Köpfe der benachbarten Balken.
Über einer bewohnten Wohnung lagen dann bis Februar 2024 immer noch Schuttlasten auf den nicht tragfähigen Schalbrettern der Bodenkonstruktion. Die unzähligen Bitten diese Gefahrenquelle für die Mieter darunter abzustellen wurden sehr lange ignoriert. Das erzeugt Unsicherheit und Stress bei den Mietern, was man einfach hingenommen hat.
Briefe an die Eigentümer um eine gute Lösung für alle zu finden


In beiden Fällen ohne jegliche Reaktion
