Was unterlässt man nicht alles um das Wohnen unangenehm zu machen
Hier eine Zusammenstellung was uns unter anderem passierte und das ist nur eine Übersicht und nicht ganz vollständig. Aber es reicht um einen Eindruck zu bekommen wie sich manche Menschen gegenüber anderen verhalten können wenn sie eventuell eine weniger schöne Absicht haben. Im Geschäftsleben würde man wohl die Geschäftsbeziehung kündigen, denn man könnte das als unseriöses Geschäftsgebaren deuten. Vielleicht ist dies auch die Absicht, aber man kann jemandem der „einen Ruf zu verlieren“ hat (O-Ton eines Eigentümers) so etwas kaum unterstellen.
Wir haben, auch von der Hausverwaltung, die bis Ende 2023 zuständig war erfahren, dass wohl jede Investition in Reparatur etc. von den Eigentümern abgesegnet werden muss und diese sich damit Zeit ließen oder gleich die Zahlung und damit die Reparatur ablehnten.
Am häufigsten hatten wir Heizungsausfälle. Dazu muss man wissen, dass die Ölheizung des Hauses zwei Brenner hat und nur einen Tank von ca. 4200 l Nutzinhalt. Hintergrund für den kleinen (Batterie)tank sind rechtliche Rahmenbedingungen, die in solche einem Fall keinen speziellen Heizölkeller fordern.
Kein Heizöl
Der einfachste Grund dafür, dass die Heizung nicht geht ist fehlender Brennstoff, das kam bei uns mehrmals vor. Seit 2024 mit neuer Hausverwaltung (die alte wollte nach unserer Information mit dem Eigentümer nicht mehr zusammenarbeiten) wurde zwei mal das Heizöl viel zu spät bestellt (obwohl auch ein Mieter den Bedarf rechtzeitig meldete) und wir saßen deswegen mehrere Tage im kalten. In einem entkernten Haus mit schlechter Dämmung nicht so schön.
Defekte Ölbrenner nicht reparieren
Im Oktober 2023 lief die Heizung nicht an. Das lag nicht an den hohen Außentemperaturen tagsüber (die einfache Anlage hat keinen Außentemperatursensor), sondern daran, dass die Anlage im Ölkreis Luft zog. Nach Wochen, es war schon kälter, kam es zur Selbstvornahme eines Mieters. Er konnte zumindest den einen Brenner in Betrieb nehmen und durch eine für solche Fälle vorgesehene Heizleitungsschaltung auch das ganze Haus damit beheizen. Er bat nochmals darum den zweiten Brenner schnellstens in Betrieb zu nehmen. Denn, obwohl das Haus nur zur Hälfte bewohnt ist, lief der eine Brenner als es kälter wurde permanent und erreichte die Umlauftemperatur nicht mehr. Der Kälteverlust des Hauses durch die Entkernung wurde damit sehr deutlich sichtbar. Nach Monaten wurde ein neuer zweiter Brenner eingebaut, der alte nicht repariert. Wir hatten in der Zwischenzeit, bevor der eine Brenner durch Selbstvornahme lief, immerhin Elektroradiatoren gestellt bekommen, aber erst nachdem die Wohnungsaufsicht die Eigentümer dazu zwang. Genau einen pro Wohnung (oft 2 Zimmer, Küche, Bad) was nicht ausreicht ein angenehmes Wohnklima zu haben und Schimmel, vor allen Dingen im Bad, zu vermeiden.
Im Winter 2023/2024 zog die Heizungsanlage im Ölkreis zu viel Luft wenn der Ölstand in den Tanks niedrig und die Außentemperatur eher warm war, die Brenner also weniger oft liefen. Das wurde dann durch den Ausfall beider Brenner quittiert. Obwohl die mutmaßliche Ursache der Hausverwaltung mehrmals gemeldet wurde geschah nichts. Nachdem die Wohnungsaufsicht benachrichtigt wurde geschah im Frühjahr 2024 endlich etwas: der Heizungsfachmann stellte das Ventil in eine nicht für den Betrieb zulässige Stellung, was vorübergehend dazu führte, dass der Defekt für einige Tage nicht auftrat, aber am Ende eben auch ohne dauerhaften Erfolg. Im September 2024, nun unter der zweiten neuen Hausverwaltung in 2024, wurde nach mehrmaliger Intervention eines Mieters das Ventil (Materialkosten ca. 100 €) endlich ausgetauscht. Die Heizungsanlage läuft seitdem ohne Ausfall.
Fehlerhafte Abrechnungen
Es gab in den letzten Jahren unzählige unklare oder falsche Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, sowie mehrmals, wohl durch schlechte Buchführung der Verwaltung, ungerechtfertigte Geldforderungen. Viel Arbeit als Mieter das zu beanstanden und vor allen Dingen bei Rückforderungen an sein Geld zu kommen, siehe folgenden Absatz.
Und die Mieterrechte
Die Mieterrechte einzufordern und vor allen Dingen durchzusetzen ist auch etwas was geeignet ist zu zermürben. Die vielen Rückforderungen die man anbringen kann (Baustelle mit Staub und Lärm, Heizungsausfall) sind leider schwer durchzusetzen, denn sie werden ignoriert. Auch der Protokollierungsaufwand ist recht hoch, auch wenn es offensichtlich ist, dass die Wohnung nicht warm sein kann. Eine Nichtzahlung durch Mietminderung ist aber gefährlich, denn das führt dazu, dass man potentiell einen Kündigungsgrund schafft.
In mehreren Fällen mussten wir beim Eintreiben unserer berechtigten Forderungen leider über eine Pfändung gehen, die Eigentümer ignorieren die Schreiben einfach. Man könnte daraus folgern als Millionär beschäftigt man sich nicht mit solchen Centbeträgen, da kann schon mal gepfändet werde bevor man selber wegen so was lästigem tätig wird.
Was könnte der Bezirk mindestens tun?
Abgesehen von der beschlossenen Treuhandverwaltung gibt es noch den § 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Dieser könnte angesichts der schikanösen Baumaßnahmen genutzt werden um dem Eigentümer zur Räson und vielleicht zur Kommunikation und Kooperation mit uns Mietern zu bewegen. Wir haben Angebote gemacht aber es läuft nur gefiltert über den Anwalt, der nicht zu allen Dingen klare Auskunft geben kann oder will.
Allen Hauskäufern kann man nur raten: wer ein Haus kauft, sollte sich vorher die Ware (Bausubstanz, Wohnungen, Verträge etc.) genau ansehen, das macht man beim Gebrauchtautokauf normalerweise auch.
Sich später zu beschweren das Haus sei unwirtschaftlich und mit einer möglichen Verwertungsklage die Mieter hinaus zu klagen deutet darauf hin, dass jemand das nicht getan hat oder ihm die Menschen in der Stadt eventuell völlig egal sind.
